Grunderwerbsteuer: Was Sie über Kosten, Berechnung und Spartipps wissen müssen

Die Grunderwerbsteuer, eine einmalige Steuer beim Kauf von Grundstücken oder Immobilien in Deutschland ist kein optionaler Aufschlag – sie ist Pflicht. Jeder, der eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück erwirbt, muss sie zahlen. Und sie ist oft die teuerste Nebenkostenposition nach dem Kaufpreis selbst. In einigen Bundesländern liegt sie bei 3,5 %, in anderen bei über 6,5 %. Das macht einen Unterschied von mehreren tausend Euro – und viele Käufer merken erst nach der Kaufunterschrift, wie hoch die Belastung wirklich ist.

Diese Steuer ist kein Bundestechen, sondern eine Bundesländer-Regelung, jedes Bundesland bestimmt selbst den Hebesatz für die Grunderwerbsteuer. In Bayern und Sachsen ist sie mit 3,5 % am niedrigsten, in Berlin und Hessen dagegen bei 6,5 %. Dazu kommt: Die Steuer wird nicht auf den Kaufpreis, sondern auf den Verkehrswert, den von der Finanzbehörde festgelegten Marktwert der Immobilie berechnet. Und der kann höher sein als der vereinbarte Kaufpreis – besonders bei günstigen Kaufverträgen zwischen Verwandten oder bei Immobilien mit Sondernutzungsrechten. Wer hier nicht aufpasst, zahlt mehr als geplant.

Es gibt zwar keine offiziellen Spardurchgänge, aber kluge Strategien. Wer ein Grundstück kauft, das noch nicht bebaut ist, zahlt oft weniger als bei einer fertigen Immobilie. Auch der Kauf über eine GmbH oder den Erwerb nur eines Teils der Immobilie (z. B. nur der Wohnung statt des gesamten Hauses) kann in Einzelfällen die Steuerlast senken – aber Vorsicht: Diese Wege sind steuerlich heikel und sollten nur mit einem Fachmann geplant werden. Wichtig ist auch: Die Grunderwerbsteuer muss innerhalb von sechs Wochen nach Unterzeichnung des Kaufvertrags bezahlt werden. Wer zu lange wartet, zahlt nicht nur Zinsen, sondern riskiert auch Strafen.

Was viele nicht wissen: Die Grunderwerbsteuer ist nicht nur für Neukäufe relevant. Auch bei Erbschaften, Schenkungen oder bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen greift sie. Und sie hat nichts mit der Grundsteuer zu tun – die kommt später, jährlich, als laufende Belastung. Die Grunderwerbsteuer ist ein einmaliger, schwer zu umgehender Kostenfaktor – und sie sollte Teil Ihrer Budgetplanung sein, noch bevor Sie den ersten Angebotstermin machen.

In den folgenden Beiträgen finden Sie konkrete Zahlen zu den aktuellen Steuersätzen 2025, Vergleiche zwischen den Bundesländern, Beispiele zur Berechnung und Tipps, wie Sie unnötige Kosten vermeiden – ohne rechtliche Risiken einzugehen. Ob Sie gerade ein Haus kaufen, ein Grundstück erben oder eine Wohnung sanieren: Hier erfahren Sie, was wirklich zählt.

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