Bei einer Grundschuldbestellung, eine rechtliche Sicherheit, die ein Kreditinstitut an einer Immobilie erhält, um sein Darlehen abzusichern. Auch bekannt als Grundschuld, ist sie kein Eigentumsrecht, sondern ein dingliches Recht, das im Grundbuch, das offizielle Verzeichnis aller Rechte an Grundstücken und Gebäuden in Deutschland eingetragen wird. Sie ist der Standard, wenn Sie eine Immobilie mit einem Bankkredit kaufen – egal, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine Wohnung oder ein Gewerbeobjekt handelt.
Die Grundschuld, eine unbefristete, abstrakte Sicherheit, die unabhängig vom ursprünglichen Kredit besteht unterscheidet sich von einer Hypothek. Während eine Hypothek nur für den konkreten Kredit gilt und mit dessen Tilgung erlischt, bleibt eine Grundschuld bestehen – auch wenn Sie den Kredit abbezahlt haben. Das macht sie flexibel: Sie können sie später für einen neuen Kredit nutzen, ohne neu verhandeln zu müssen. Banken bevorzugen sie, weil sie sicherer und einfacher zu verwalten ist. Der Eigentümer bleibt Besitzer, aber die Bank hat ein Recht, das im Grundbuch steht – und das kann sie bei Zahlungsverzug durchsetzen.
Wer eine Grundschuldbestellung braucht? Fast jeder, der eine Immobilie finanziert. Auch wenn Sie eine Baufinanzierung abschließen, eine Sanierung mit KfW-Förderung planen oder eine Eigentumswohnung übernehmen – die Bank wird eine Grundschuld verlangen. Die Höhe wird meist auf 125 % bis 150 % des Kreditbetrags festgelegt, um auch Nebenkosten wie Notar- und Grunderwerbsteuer abzudecken. Sie müssen nicht zahlen, solange Sie pünktlich Ihre Raten zahlen. Aber wenn es schiefgeht, kann die Bank die Immobilie versteigern – das ist das Risiko, das Sie mit der Sicherheit eingehen.
Die Abwicklung läuft über den Notar. Er bereitet die Urkunde vor, klärt Sie über Ihre Rechte auf, und trägt die Grundschuld im Grundbuch ein. Danach wird die Bank erst den Kredit auszahlen. Es gibt keine schnelle Lösung: Die Eintragung dauert in der Regel zwei bis vier Wochen. Sie brauchen keine Angst vor komplizierten Formularen – Ihr Notar führt Sie durch den Prozess. Wichtig ist nur: Lesen Sie alles, was Sie unterschreiben. Eine Grundschuld ist kein Kleinigkeiten – sie bindet Ihre Immobilie für Jahre, oft für Jahrzehnte.
Was viele nicht wissen: Sie können eine Grundschuld auch löschen lassen, wenn Sie den Kredit vollständig zurückgezahlt haben. Dafür brauchen Sie eine Löschungsbewilligung von der Bank – und wieder einen Notar. Ohne diese Löschung bleibt die Grundschuld im Grundbuch stehen, auch wenn sie keinen Wert mehr hat. Das kann später beim Verkauf zu Verwirrung führen. Also: Vergessen Sie nicht, die Löschung zu beantragen, wenn es soweit ist.
Immer wieder tauchen Fragen auf: Kann ich mehrere Grundschulden haben? Ja, aber nur, wenn die Banken das zulassen. Ist eine Grundschuld auch für Mietobjekte nötig? Ja, wenn Sie das Gebäude finanzieren. Und was ist mit der Sicherheiten, die als Absicherung für Kredite dienen, wie Grundschulden, Hypotheken oder Bürgschaften? Sie sind das Rückgrat jeder Immobilienfinanzierung. Ohne sie wäre kein Bankkredit möglich – und damit kein Hauskauf für die meisten.
Die Posts hier zeigen, wie tief diese Themen verwoben sind: Von der Grunderwerbsteuer über Notarkosten bis hin zu Immobilienfonds und Sanierungsfahrplänen – alles dreht sich um das, was Sie besitzen und wie Sie es finanzieren. Die Grundschuldbestellung ist der unsichtbare Knotenpunkt, der all diese Prozesse miteinander verbindet. Hier finden Sie klare, praktische Erklärungen, die Ihnen helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen – ohne juristischen Jargon, ohne unnötige Angst, nur mit dem, was wirklich zählt.
Beim Immobilienkauf ist die Grundschuldbestellung beim Notar entscheidend - doch viele Käufer verstehen nicht, dass sie auch nach Kredittilgung bestehen bleibt. Hier erfährst du, wie der Ablauf funktioniert, was du wirklich zahlen musst und wie du teure Fehler vermeidest.
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