Die Eigentümerversammlung, die jährliche Zusammenkunft aller Wohnungseigentümer eines Mehrfamilienhauses, um gemeinsam Entscheidungen über Instandhaltung, Finanzen und Regeln zu treffen. Auch bekannt als Wohnungseigentümerversammlung, ist sie der zentrale Ort, an dem über das gemeinsame Eigentum bestimmt wird – nicht die Hausverwaltung, nicht der Vermieter, sondern Sie. Viele halten sie für eine lästige Pflicht. Doch eine gut geführte Versammlung spart Ihnen Geld, verhindert teure Überraschungen und sichert den Wert Ihrer Immobilie.
Was passiert da eigentlich? Sie entscheiden über Hausverwaltung, den externen Dienstleister, der die Gemeinschaftsangelegenheiten organisiert, Rechnungen bezahlt und Termine koordiniert. Wer ist der richtige? Wer darf entlassen werden? Wer zahlt, wenn die Heizung kaputtgeht? Hier wird nicht diskutiert, sondern abgestimmt – mit Stimmen, die nach Wohnungsgröße gewichtet sind. Und dann gibt es die Beschlussfassung, den formellen Prozess, mit dem Entscheidungen rechtsgültig werden. Ein einfacher Antrag, eine Mehrheit, ein Protokoll – und schon ist ein neuer Fenstertyp beschlossen, die Dachsanierung beschlossen oder die Hausgelderhöhung beschlossen. Kein Spielraum für Nachträglichkeit.
Was viele nicht wissen: Sie müssen nicht nur zustimmen, sondern auch mitreden. Wenn Sie nicht da sind, entscheiden andere über Ihre Kosten. Eine undichte Dachrinne? Ein kaputter Aufzug? Eine falsch berechnete Heizkostenabrechnung? All das wird in der Eigentümerversammlung entschieden – und wenn Sie nicht dabei sind, zahlen Sie stillschweigend mit. Die Teileigentum, das Recht, eine Wohnung allein zu nutzen, während gemeinsame Flächen wie Treppenhaus, Keller oder Dach gemeinsam genutzt und gewartet werden ist kein Einzelrecht. Es ist eine Gemeinschaftsverantwortung.
Die Artikel unten zeigen, wie Sie in der Praxis vorgehen: von der richtigen Einladung bis zum Umgang mit schwierigen Nachbarn, von der Prüfung der Hausgeldabrechnung bis zur Durchsetzung von Reparaturen. Sie lernen, welche Beschlüsse bindend sind, wann Sie Widerspruch einlegen können und wie Sie vermeiden, dass Ihr Haus zum Sanierungsfall wird – weil niemand etwas unternimmt. Hier geht es nicht um Theorie. Hier geht es um Ihre Wohnung, Ihre Kosten, Ihre Zukunft.
In der WEG brauchst du die Zustimmung der Gemeinschaft, wenn du bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum vornehmen willst. Hier findest du konkrete Beispiele, was erlaubt ist, was nicht - und wie du die Zustimmung richtig beantragst.
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