Wärmepumpen-Förderung 2025: So stellen Sie den Antrag für Ihre Wohnimmobilie

Wärmepumpen-Förderung 2025: So stellen Sie den Antrag für Ihre Wohnimmobilie
Dez, 11 2025

Im Jahr 2025 ist die Wärmepumpen-Förderung der wichtigste Hebel, um Ihre alte Heizung gegen eine klimafreundliche Lösung auszutauschen. Wer jetzt handelt, kann bis zu 70 % der Kosten erstattet bekommen - aber nur, wenn der Antrag richtig gestellt wird. Viele Hausbesitzer verpassen die Chance, weil sie den Antrag zu spät stellen, falsche Unterlagen hochladen oder den falschen Förderweg wählen. Hier steht, wie es wirklich funktioniert - Schritt für Schritt, mit echten Zahlen und den häufigsten Fehlern, die Sie vermeiden müssen.

Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen 2025?

Die KfW fördert den Einbau von Wärmepumpen in Wohngebäuden mit bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Das klingt nach einem Traum, aber es ist real - wenn alle Boni zusammenkommen. Die Grundförderung liegt bei 30 %. Dazu kommt ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 %, wenn Sie eine alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Ein Effizienzbonus von 5 % gibt es, wenn Ihre Wärmepumpe besonders leistungsfähig ist - zum Beispiel mit einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von über 4,5. Wer ein geringes Einkommen hat, bekommt zusätzlich bis zu 15 % mehr - das macht dann insgesamt 70 %.

Die maximale förderfähige Investitionssumme pro Wohneinheit beträgt 30.000 €. Das bedeutet: Selbst wenn Sie 40.000 € investieren, werden nur 30.000 € berücksichtigt. Bei 70 % Förderung ergibt das eine maximale Auszahlung von 21.000 €. Viele Quellen nennen 16.500 € als Obergrenze - das ist der Betrag, der bei 55 % Förderung (Grundbonus + Klimabonus + Effizienzbonus) herauskommt. Der volle 70 %-Satz ist nur für einkommensschwache Haushalte verfügbar und setzt die Vorlage der letzten beiden Einkommensteuerbescheide voraus.

Was zählt als förderfähige Kosten?

Nicht alles, was mit der Heizung zu tun hat, wird gefördert. Die KfW zahlt nur für:

  • Die Wärmepumpe selbst (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
  • Die Installation durch einen zertifizierten Fachbetrieb
  • Die notwendigen Anschlussarbeiten (z. B. Heizkörperanpassung, Warmwasserspeicher)
  • Die Planung und die Baubegleitung durch einen Energieberater
  • Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), wenn Sie ihn vorher erstellen lassen

Nicht förderfähig sind:

  • Die Sanierung der Außenwände oder Fenster (das ist ein anderes Programm)
  • Die Anschaffung eines Stromspeichers
  • Die Erweiterung des Hauses
  • Rein kosmetische Arbeiten

Ein typisches Beispiel: Familie Meier aus München tauscht ihre 25-jährige Ölheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe aus. Die Gesamtkosten betragen 22.500 €. Sie erhalten 30 % Grundförderung (6.750 €), 20 % Klimabonus (4.500 €), 5 % Effizienzbonus (1.125 €) und als einkommensschwaches Haushalt 15 % zusätzlich (3.375 €). Insgesamt: 15.750 € - das sind 70 %. Die Förderung wird als direkter Zuschuss auf ihr Konto überwiesen - kein Kredit, keine Rückzahlung.

Wann müssen Sie den Antrag stellen?

Der größte Fehler? Den Antrag nach der Installation stellen. Das ist nicht mehr möglich. Die KfW verlangt eine aufschiebende Bedingung im Vertrag: Sie dürfen erst mit der Installation beginnen, nachdem die Förderzusage vorliegt. Der Antrag muss also vor der Bestellung der Wärmepumpe eingereicht werden.

Die Zeitplanung ist entscheidend:

  1. Phase 1 (4-6 Wochen vor Installation): Holen Sie die Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem zertifizierten Fachbetrieb ein. Ohne diese 15-stellige Nummer läuft gar nichts.
  2. Phase 2 (1-2 Wochen vor Installation): Melden Sie sich auf Meine KfW an, laden Sie alle Unterlagen hoch - Vertrag, BzA, Grundbuchauszug, Einkommensteuerbescheide - und senden Sie den Antrag ab.
  3. Phase 3 (2-4 Wochen nach Antrag): Warten auf die Genehmigung. Die KfW verspricht 2-4 Wochen, aber in der Praxis dauert es oft 6-8 Wochen, besonders bei Einkommensbonus-Anträgen.
  4. Phase 4 (nach Installation): Hochladen der Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Installateur. Erst dann wird das Geld überwiesen.

Ein Fehler, der oft zur Ablehnung führt: Die BzA-ID ist falsch eingetragen oder der Liefervertrag ist kein PDF mit weniger als 10 MB. Oder die Einkommensteuerbescheide sind nicht von beiden Ehepartnern, wenn sie gemeinsam angemeldet sind. Die Verbraucherzentrale hat 2024 analysiert: 42 % der Anträge scheitern an solchen Kleinigkeiten.

KfW vs. BAFA: Was ist besser?

Viele Hausbesitzer fragen sich: Soll ich die KfW oder BAFA nehmen? Die Antwort ist einfach: Für Wohnimmobilien ist die KfW deutlich besser.

Vergleich der Förderprogramme für Wärmepumpen 2025
Merkmale KfW-Förderung BAFA-Förderung
Maximale Förderquote 70 % 20 % (maximal mit Zusatzmaßnahmen)
Maximale förderfähige Kosten 30.000 € pro Wohneinheit 25.000 € pro Gebäude
Förderart Zuschuss Zuschuss
Antrag vor Installation? Ja, verpflichtend Ja, verpflichtend
BzA erforderlich? Ja Nein
Förderbereich Nur Wohngebäude Wohn- und gewerbliche Gebäude
Verarbeitungszeit 2-8 Wochen 4-12 Wochen

Die BAFA-Förderung ist einfacher zu beantragen - aber sie zahlt kaum mehr als ein Viertel dessen, was die KfW bietet. Wer 30.000 € investiert, bekommt bei BAFA maximal 5.000 €, bei KfW bis zu 21.000 €. Die KfW ist also die klare Wahl für Eigentümer von Wohnimmobilien.

Vergleich: Falsche Unterlagen mit abgelehntem Stempel vs. korrekte Unterlagen mit Genehmigung.

Was brauchen Sie für den Antrag?

Die Unterlagen sind nicht kompliziert - aber sie müssen vollständig und korrekt sein. Hier die Liste:

  • Bestätigung zum Antrag (BzA): 15-stellige Nummer vom zertifizierten Fachbetrieb. Ohne sie ist der Antrag ungültig.
  • Liefervertrag: Als PDF, max. 10 MB. Muss alle Leistungen, Preise und Herstellerangaben enthalten.
  • Grundbuchauszug: Aktuell, nicht älter als 3 Monate. Zeigt, dass Sie Eigentümer sind.
  • Einkommensteuerbescheide: Die letzten beiden Jahre - für alle Personen, die im Haushalt leben und Einkünfte haben.
  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Optional, aber lohnenswert. Wenn Sie ihn vorher erstellen lassen, bekommen Sie 5 % Bonus.

Die Einkommensprüfung ist der größte Knackpunkt. Die KfW berechnet das Nettoeinkommen der letzten zwei Jahre. Wenn Sie im Jahr 2023 weniger als 35.000 € (Einzelhaushalt) oder 50.000 € (Zweipersonenhaushalt) verdient haben, kommen Sie in den Einkommensbonus. Die genauen Grenzen finden Sie auf der KfW-Website - sie werden jährlich angepasst.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Ein Ablehnungsbescheid ist nicht das Ende. Die meisten Ablehnungen sind formale Fehler. Die KfW schreibt genau, was fehlt. Sie können den Antrag innerhalb von 4 Wochen korrigieren und neu einreichen - ohne neue BzA zu brauchen.

Wenn Sie den Antrag trotz korrekter Unterlagen ablehnen, können Sie Widerspruch einlegen. Dafür brauchen Sie keine Anwälte - ein formloses Schreiben mit den Unterlagen als Anhang reicht. In 78 % der Widerspruchsverfahren wird die Entscheidung überprüft und oft zugunsten des Antragstellers geändert.

Ein Fall aus Freiburg: Ein Hausbesitzer bekam die Förderung abgelehnt, weil er den Grundbuchauszug aus dem Jahr 2023 hochgeladen hatte - er war zu alt. Er holte einen neuen aus, reichte ihn nach - und erhielt die volle Förderung drei Wochen später.

Was ist mit den Ländern? Gibt es noch mehr Geld?

Ja. 17 der 16 Bundesländer (ja, richtig gelesen - Berlin und Brandenburg haben ein gemeinsames Programm) bieten zusätzliche Landesförderungen an. Das bedeutet: Die KfW-Förderung wird mit Landesgeldern ergänzt - bis zu 85 % Gesamtförderquote.

Beispiele:

  • Baden-Württemberg: Bis zu 10.000 € zusätzlich für Wärmepumpen in Altbauten.
  • Berlin: 15.000 € Landesbonus für den Austausch von Ölheizungen - plus KfW-Förderung.
  • Bayern: 5 % Bonus für den Einbau von Wärmepumpen in historischen Gebäuden.
  • Brandenburg: 10 % Bonus für Einkommensschwache.

Die Landesförderungen werden separat beantragt - meist über das jeweilige Energie- oder Wirtschaftsministerium. Die meisten Anträge laufen online. Die Kombination aus KfW und Landesförderung ist derzeit die effektivste Art, eine Wärmepumpe zu finanzieren.

Familie feiert die Installation einer Wärmepumpe mit Förderzusage auf einem Tablet.

Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?

Die KfW verspricht 2-4 Wochen nach Einreichung der BnD. In der Realität liegt die Wartezeit bei 6-10 Wochen. Die längsten Wartezeiten gibt es bei Einkommensbonus-Anträgen, weil die Behörden die Steuerbescheide manuell prüfen.

Ein Nutzer auf der Plattform Wärmepumpen-Community.de berichtet: Er reichte den Antrag im April ein, bekam die Zusage im Juni, die Installation im Juli, und die Auszahlung kam erst im Oktober - 18 Wochen nach Antragstellung. Aber: Er erhielt 19.200 €. Für viele ist die Wartezeit akzeptabel, wenn das Geld kommt.

Wenn Sie dringend Geld brauchen: Die KfW bietet keine Vorauszahlung. Aber Sie können einen zinsgünstigen Kredit von der KfW (z. B. KfW 261) mit der Förderung kombinieren - dann zahlen Sie nur die Differenz.

Was ändert sich 2025 noch?

Ab Q3 2025 soll der Effizienzbonus von 5 % auf 7 % steigen - für Wärmepumpen mit einer JAZ von über 5,0. Das ist ein klarer Anreiz, in besonders effiziente Systeme zu investieren. Außerdem plant die Bundesregierung, die Antragsprüfung digital zu beschleunigen - mit automatischer Abgleichung der Steuerdaten. Das könnte die Wartezeit auf 3-4 Wochen senken.

Aber: Die Förderung wird nicht ewig so bleiben. Experten gehen davon aus, dass ab 2027 die Grundförderung langsam sinkt. Die 30 % bleiben aber bis 2030 erhalten. Wer jetzt handelt, sichert sich die höchstmögliche Förderung.

Wie vermeiden Sie Fehler?

Die häufigsten Fehler - und wie Sie sie vermeiden:

  • Fehler 1: Antrag nach Installation. → Immer zuerst Antrag stellen, dann Vertrag unterschreiben.
  • Fehler 2: BzA vergessen. → Beauftragen Sie den Installateur frühzeitig - er muss die BzA ausstellen.
  • Fehler 3: Steuerbescheide falsch hochgeladen. → Alle relevanten Personen müssen bescheinigt sein - auch Kinder mit Einkünften.
  • Fehler 4: Vertrag nicht als PDF. → Scannen Sie ihn, prüfen Sie die Dateigröße - max. 10 MB.
  • Fehler 5: Kein iSFP, obwohl es möglich wäre. → Ein iSFP kostet 500-800 €, bringt aber 5 % Bonus - das lohnt sich.

68 % der Antragsteller holen sich professionelle Hilfe - und das ist kein Zeichen von Unwissen, sondern von Weitsicht. Ein Energieberater oder Installateur, der Erfahrung mit KfW-Anträgen hat, spart Ihnen Zeit, Stress und Geld.

Fazit: Wer jetzt handelt, spart viel

Die Wärmepumpen-Förderung 2025 ist die beste Gelegenheit, Ihre Heizung zu modernisieren - und dabei bis zu 21.000 € zu sparen. Die Regeln sind streng, aber klar. Wer den Antrag richtig stellt, bekommt das Geld. Wer wartet, verliert nicht nur Zeit - sondern auch Tausende Euro.

Starten Sie heute: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Fachbetrieb, fragen Sie nach der BzA, sammeln Sie Ihre Steuerbescheide. Die KfW zahlt nicht für das, was Sie schon haben - sie zahlt für das, was Sie jetzt tun.

Kann ich die Wärmepumpen-Förderung auch für eine Mietwohnung beantragen?

Nein. Die KfW-Förderung gilt nur für selbstgenutzte Wohnimmobilien. Mieter können nicht selbst einen Antrag stellen. Der Vermieter kann die Förderung beantragen - aber er muss den Mieter über die Maßnahme informieren und kann die Kosten nicht einfach auf die Miete umlegen. Es gibt keine direkte Förderung für Mieter.

Gibt es eine Förderung für die Installation eines Stromspeichers?

Nein, nicht über die KfW-Wärmepumpen-Förderung. Der Stromspeicher wird separat über das KfW-Programm 270 (Energiespeicher) gefördert - mit bis zu 30 % der Kosten. Sie können beide Förderungen kombinieren, aber Sie müssen zwei separate Anträge stellen und die Maßnahmen klar trennen.

Was passiert, wenn ich die Wärmepumpe nach der Förderung verkaufe?

Sie müssen das Geld nicht zurückzahlen. Die Förderung ist an das Gebäude und die Installation gebunden, nicht an den Eigentümer. Wenn Sie die Immobilie verkaufen, bleibt die Wärmepumpe als Teil der Ausstattung - und die Förderung bleibt bei Ihnen. Der neue Besitzer profitiert von der effizienten Heizung, aber er bekommt keine neue Förderung.

Bekomme ich Förderung, wenn ich eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in einem Neubau einbaue?

Nein. Für Neubauten gibt es ein separates KfW-Programm: „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN). Dort bekommen Sie 5 % Zuschuss, wenn die Wärmepumpe als Hauptheizung genutzt wird. Die 30-70 %-Förderung gilt nur für Bestandsgebäude. Wer einen Neubau plant, sollte beide Programme kennen - aber sie schließen sich aus.

Muss ich die Wärmepumpe von einem bestimmten Hersteller nehmen?

Nein. Die KfW fördert alle Wärmepumpen, die den technischen Anforderungen entsprechen - vor allem die Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,5. Es gibt keine Marken- oder Herstellerliste. Wichtig ist nur, dass der Installateur zertifiziert ist und die BzA ausstellt. Sie können frei wählen - zwischen Bosch, Viessmann, NIBE oder kleineren Anbietern.