KfW-Förderung für Sanierung 2026: Alle Programme, Zuschüsse und Bedingungen im Überblick

KfW-Förderung für Sanierung 2026: Alle Programme, Zuschüsse und Bedingungen im Überblick
Mär, 2 2026

Wer in Deutschland sein Haus sanieren möchte, steht vor einer Vielzahl an Fördermöglichkeiten. Im Jahr 2026 ist die KfW weiterhin die wichtigste Anlaufstelle für private Hausbesitzer, die energetisch modernisieren wollen. Aber was genau wird gefördert? Welche Programme gibt es noch, und welche sind gestrichen? Und wie viel Geld bekommt man wirklich zurück? Diese Fragen beantworten wir klar und ohne Schnickschnack.

Was wird überhaupt noch gefördert?

Die KfW hat 2026 ihre Förderprogramme überarbeitet. Der alte Kredit KfW 262 für Einzelmaßnahmen ist gestrichen. Wer jetzt nur eine Dämmung oder neue Fenster einbauen will, kommt nicht mehr über diesen Kredit an Geld. Stattdessen gibt es zwei Hauptwege: entweder eine Komplettsanierung mit dem Kredit KfW 261, oder Einzelmaßnahmen über die BAFA mit direkten Zuschüssen.

Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist nicht mehr nur für kleine Projekte da. Mit der BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen) können Hausbesitzer jetzt bis zu 70 Prozent der Kosten als Zuschuss bekommen - ohne Rückzahlung. Das ist ein großer Unterschied zu den KfW-Krediten, die man zurückzahlen muss.

KfW 261: Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Wenn du dein Haus komplett sanieren willst - also Dach, Wände, Fenster, Heizung und Lüftung auf einen Schlag - dann ist der KfW 261 Kredit für Wohngebäude, der komplette Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus-Standard fördert die beste Wahl. Er bietet nicht nur günstige Zinsen, sondern auch Tilgungszuschüsse von bis zu 45 Prozent.

Die Förderung richtet sich nach der Effizienzhaus-Stufe, die du erreichen willst:

  • KfW-Effizienzhaus 40: bis zu 45 % Tilgungszuschuss
  • KfW-Effizienzhaus 55: bis zu 35 %
  • KfW-Effizienzhaus 70: bis zu 25 %
  • KfW-Effizienzhaus 85: bis zu 15 %
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal: bis zu 10 %

Du kannst bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit finanzieren. Der Zinssatz liegt bei 2,97 bis 3,01 Prozent effektiv, je nach Laufzeit. Die Laufzeit kann bis zu 10 Jahre betragen. Wichtig: Du musst das Gebäude vor dem 1. Februar 2002 gebaut haben. Und du brauchst einen zertifizierten Energieberater, der den Ist-Zustand erfasst und später die Durchführung bestätigt. Ohne diese Bestätigung bekommst du keinen Zuschuss.

Heizungstausch: Bis zu 70 Prozent Zuschuss

Willst du nur die Heizung austauschen? Dann ist das Programm Zuschuss 458 der KfW-Zuschuss für Heizungstausche als Einzelmaßnahme genau das Richtige. Hier bekommst du bis zu 70 Prozent der Kosten erstattet - aber nur, wenn du es richtig machst.

Die Voraussetzungen sind streng:

  1. Der Antrag muss vor der Beauftragung des Handwerkers gestellt werden.
  2. Ein Energieeffizienz-Experte muss die Fachplanung erstellen.
  3. Das Gebäude muss älter als fünf Jahre sein.

Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Das bedeutet: Wenn du 25.000 Euro für eine neue Wärmepumpe ausgibst, bekommst du bis zu 17.500 Euro Zuschuss. Und das ist nicht alles.

Du kannst Bonuspunkte hinzubekommen:

  • Grundförderung: 30 %
  • Geschwindigkeitsbonus (bis 2028): +20 %
  • Einkommensbonus (unter 40.000 € Jahresverdienst): +30 %

Wenn du alle drei Boni kombinierst, kommst du auf 80 Prozent Förderung - aber nur, wenn du die Einkommensgrenze unterschreitest. Für Vermieter ist der Einkommensbonus nicht verfügbar. Sie bekommen maximal 35 Prozent.

Hausbesitzer vor einem digitalen Dashboard, das einen KfW 261-Förderzuschuss von 35 % für ein Effizienzhaus 55 anzeigt.

BAFA BEG EM: Die neue Alternative zu KfW 262

Seit dem Aus von KfW 262 ist die BAFA BEG EM der Hauptweg für Einzelmaßnahmen. Hier bekommst du keinen Kredit, sondern einen Zuschuss. Das heißt: Du zahlst nicht zurück. Das ist ein großer Vorteil.

Die Förderhöhe hängt von der Maßnahme ab:

Förderquoten der BAFA BEG EM 2026
Maßnahme Förderquote
Heizungstausch 30 %
Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) 15 %
Anlagentechnik (z. B. Solarthermie) 15 %
Wärmepumpe mit Energieeffizienzklasse A++ 40 %
Photovoltaik-Anlage (zusätzlich mit KfW 270) 20 %

Die maximale Förderung pro Wohneinheit pro Jahr liegt bei 60.000 Euro. Das klingt viel - aber du musst erstmal 80 Prozent der Kosten selbst tragen. Denn die BAFA zahlt nur, wenn du den Rest aus eigener Tasche bezahlst. Es gibt keine Kredite, nur direkte Zuschüsse.

Ein Beispiel: Du willst deine Fassade dämmen (Kosten: 12.000 €), neue Fenster einbauen (8.000 €) und eine Wärmepumpe installieren (25.000 €). Das macht 45.000 € Gesamtkosten. Du bekommst:

  • Fassade: 15 % von 12.000 € = 1.800 €
  • Fenster: 15 % von 8.000 € = 1.200 €
  • Wärmepumpe: 30 % von 25.000 € = 7.500 €
  • Summe: 10.500 € Zuschuss

Das ist weniger als bei einer Komplettsanierung mit KfW 261 - aber du hast mehr Flexibilität. Du kannst in mehreren Jahren schrittweise sanieren, ohne dass du gleich alles auf einmal machen musst.

Was ist mit Photovoltaik und Lüftung?

Photovoltaik-Anlagen werden nicht direkt über KfW 261 oder BAFA BEG EM gefördert. Stattdessen gibt es den KfW 270 Kredit für erneuerbare Energien, der Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher fördert. Hier bekommst du bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit mit Zinssätzen ab 2,59 Prozent. Die Tilgungszuschüsse liegen bei bis zu 20 Prozent.

Die Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist dagegen Teil der Komplettsanierung. Sie wird bei KfW 261 mitfinanziert - aber nur, wenn sie als Teil einer umfassenden Sanierung installiert wird. Ein Einbau allein bringt keine Förderung.

Vergleichsansicht: links ein Antragsprozess für BAFA-Förderung, rechts das fertig sanierte, energieeffiziente Haus mit Solaranlage.

Wie viel Geld kannst du wirklich bekommen?

Die maximale Förderung hängt von drei Faktoren ab: deiner Sanierungsart, deinem Einkommen und der Reihenfolge der Maßnahmen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 38.000 Euro will sein Haus aus 1980 sanieren. Sie planen:

  • Komplettsanierung auf Effizienzhaus 55
  • Neue Wärmepumpe
  • Neue Fenster und Dämmung
  • Photovoltaik-Anlage

Die Gesamtkosten: 95.000 Euro.

Was sie bekommen:

  • KfW 261: 35 % Tilgungszuschuss auf 80.000 € = 28.000 €
  • KfW 270: 20 % Tilgungszuschuss auf 15.000 € = 3.000 €
  • Heizungstausch: 30 % Grundförderung + 20 % Geschwindigkeitsbonus + 30 % Einkommensbonus = 80 % von 25.000 € = 20.000 €
  • Gesamt: 51.000 € Förderung

Das ist fast 54 Prozent der Gesamtkosten. Und das, ohne einen einzigen Euro Kredit zurückzahlen zu müssen - denn die Tilgungszuschüsse bei KfW 261 und 270 reduzieren die Schuld, die Zuschüsse von BAFA und KfW 458 sind direktes Geld.

Was du unbedingt beachten musst

Die meisten Anträge scheitern nicht an der Höhe der Förderung - sondern an falscher Vorbereitung.

  • Keine Rückwirkung! Wer erst nach dem Heizungstausch den Antrag stellt, verliert alles. Der Antrag muss vor der Beauftragung eingereicht werden.
  • Experte ist Pflicht. Nur zertifizierte Energieeffizienz-Experten dürfen die Pläne erstellen und die Durchführung bestätigen. Ein Handwerker allein reicht nicht.
  • Keine Eigenleistung. Du kannst deine eigene Arbeit nicht als Kosten geltend machen. Nur Material und Facharbeiten werden gefördert.
  • Maximal 30.000 € pro Jahr. Du kannst nicht mehr als 30.000 Euro pro Wohneinheit pro Kalenderjahr fördern lassen. Wenn du 2026 25.000 € ausgibst, kannst du 2027 wieder 30.000 € beantragen.

Fazit: Sanieren lohnt sich - aber nur mit Plan

2026 ist das beste Jahr, um dein Haus zu sanieren. Die Förderung ist so hoch wie nie. Du kannst bis zu 70 Prozent der Kosten erstattet bekommen - wenn du die richtige Kombination wählst.

Willst du alles auf einmal? Dann nimm den KfW 261 mit Tilgungszuschuss. Willst du schrittweise sanieren? Dann nutze die BAFA BEG EM mit direkten Zuschüssen. Und vergiss nie: Der erste Schritt ist nicht der Handwerker, sondern der Antrag. Und der muss vor der ersten Bestellung bei der KfW oder BAFA liegen.

Kann ich die KfW-Förderung auch für ein Mehrfamilienhaus nutzen?

Ja, das funktioniert. Die Förderung gilt pro Wohneinheit. Bei einem Doppelhaus mit zwei Wohnungen bekommst du also zwei Mal die maximale Förderung - also bis zu 60.000 Euro pro Jahr, wenn du beide Wohnungen sanierst. Du musst aber für jede Wohnung separat einen Antrag stellen und einen Energieberater beauftragen.

Was passiert, wenn ich nach der Sanierung mein Haus verkaufe?

Du behältst die Förderung. Die Tilgungszuschüsse und Zuschüsse gehören dir - unabhängig davon, ob du das Haus später verkaufst. Der neue Besitzer profitiert dann von der besseren Energiebilanz, aber nicht von deiner Förderung. Du hast die Investition also vollständig abgesichert.

Gibt es Förderung für den Einbau von Smart-Home-Systemen?

Nein. Smart-Home-Systeme wie automatische Thermostate oder Lichtsteuerung werden nicht gefördert. Die Förderung gilt nur für energetische Maßnahmen, die den Energieverbrauch direkt senken - also Dämmung, Heizung, Fenster, Lüftung und erneuerbare Energien. Smart-Home-Technik kann helfen, aber sie zählt nicht als förderfähige Maßnahme.

Kann ich auch eine alte Ölheizung mit Förderung austauschen?

Ja, das ist sogar besonders förderfähig. Ölheizungen gelten als veraltet und werden bei der BAFA BEG EM und KfW 458 besonders bevorzugt. Du bekommst die volle Grundförderung von 30 % plus Bonus, wenn du eine moderne Wärmepumpe oder eine Holzpelletanlage einbaust. Eine Hybridheizung aus Gas und Wärmepumpe ist nur begrenzt förderfähig - und nur, wenn sie als Übergangslösung dient.

Wie lange dauert es, bis die Förderung ausgezahlt wird?

Bei Zuschüssen (BAFA, KfW 458) dauert es in der Regel 6 bis 12 Wochen nach Einreichung aller Unterlagen. Bei Krediten (KfW 261, 270) ist die Auszahlung schneller - meist innerhalb von 4 Wochen nach Bestätigung der Durchführung durch den Energieberater. Wichtig: Du musst die Rechnungen und die Bestätigung rechtzeitig einreichen. Verzögerungen entstehen oft durch fehlende Dokumente.