Förderung für Heizungsmodernisierung: So nutzen Sie KfW und BAFA 2026 richtig

Förderung für Heizungsmodernisierung: So nutzen Sie KfW und BAFA 2026 richtig
Jan, 23 2026

Im Jahr 2026 ist die Förderung für eine Heizungsmodernisierung in Deutschland so attraktiv wie nie zuvor. Wer seine alte Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung austauscht, kann bis zu 70 Prozent der Kosten erstattet bekommen - vorausgesetzt, er kennt die Regeln. Viele Hausbesitzer scheitern nicht an der Technik, sondern an der Antragsstellung. Die KfW und das BAFA haben ihre Programme zusammengelegt, aber die Regeln sind komplexer geworden. Hier erklären wir, wie Sie die Förderung wirklich nutzen - ohne Fehler zu machen.

Wie funktioniert die Förderung 2026?

Seit 2024 läuft die Heizungsmodernisierungsförderung unter dem Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die KfW ist jetzt die zentrale Anlaufstelle. Das BAFA zahlt keine direkten Zuschüsse mehr für Heizungstausch - aber es kann mit der KfW-Förderung kombiniert werden, wenn Sie zusätzliche Maßnahmen wie Dämmung oder Fenster austauschen.

Die Basisförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Das gilt für alle klimafreundlichen Heizsysteme: Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Fernwärme oder Hybridanlagen. Die Höhe der Kosten spielt keine Rolle - egal, ob Ihre neue Heizung 10.000 oder 25.000 Euro kostet, Sie bekommen immer 30 Prozent zurück.

Dazu kommen bis zu drei Boni, die sich addieren:

  • Klimageschwindigkeits-Bonus (20 Prozent): Wenn Sie eine alte Heizung ersetzen, die älter als 20 Jahre ist oder eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ist. Dieser Bonus läuft bis 31. Dezember 2028. Danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozent.
  • Effizienzbonus (5 Prozent): Für besonders sparsame Systeme wie Erdwärmepumpen oder Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan oder CO₂.
  • Emissionsminderungszuschlag (2.500 Euro): Nur für Biomasseheizungen, die weniger als 2,5 mg Staub pro Kubikmeter ausstoßen.

Wenn Sie alle drei Boni kombinieren, erreichen Sie die maximale Förderung von 55 Prozent. Mit dem Klimageschwindigkeits-Bonus und dem Effizienzbonus kommt man auf 55 Prozent. Der Emissionszuschlag kommt zusätzlich dazu - also 55 + 2.500 Euro. Das macht bis zu 70 Prozent der Kosten.

Was wird genau gefördert?

Nicht alles, was mit Ihrer Heizung zu tun hat, wird bezahlt. Die KfW erstattet nur bestimmte Ausgaben:

  • Materialkosten für die neue Heizung
  • Handwerkerleistungen (Montage, Installation)
  • Mehrwertsteuer auf alle genannten Leistungen
  • Abbau der alten Heizung
  • Anpassungen am bestehenden Heizungssystem (z. B. Umstellung auf Niedertemperatur)
  • Installation von Regelungstechnik (z. B. intelligente Thermostate, Wetterfühler)

Was nicht gezahlt wird: neue Fußbodenheizung (außer als Teil der Heizungsumstellung), Innendämmung, elektrische Anschlüsse, oder die Anschaffung eines neuen Warmwasserspeichers, wenn er nicht direkt mit der Heizung verknüpft ist.

Die maximale förderfähige Kostenobergrenze liegt bei 30.000 Euro pro Wohneinheit. Das bedeutet: Selbst wenn Ihre neue Heizung 40.000 Euro kostet, wird nur die Hälfte davon berücksichtigt. Der Höchstbetrag an Fördergeldern pro Wohnung beträgt damit 23.500 Euro (70 % von 30.000 €).

Für Mehrfamilienhäuser gibt es höhere Grenzen: Die erste Wohnung erhält 30.000 Euro förderfähige Kosten. Jede weitere Wohnung bis zur sechsten bekommt 15.000 Euro, jede weitere danach 8.000 Euro. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Altbauwohnung mit fünf oder mehr Wohnungen sanieren.

Wann müssen Sie den Antrag stellen?

Das ist der häufigste Fehler. Der Antrag muss vor dem ersten Handwerkertermin eingereicht werden. Wenn Sie den alten Kessel abmontieren, bevor Sie den Antrag abschicken, ist die Förderung weg - und zwar komplett. Keine Ausnahmen. Keine Nachbesserung.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das KfW-Onlineportal. Sie brauchen:

  • Einen Energieberater mit Qualifizierung nach § 20 GEG
  • Ein detailliertes Sanierungskonzept
  • Technische Daten der neuen Heizung (Leistung in kW, Energieeffizienzklasse, Kältemitteltyp)
  • Kostenübersicht mit Angeboten der Handwerker

Ein Energieberater ist nicht nur hilfreich - er ist Pflicht. Die KfW verlangt eine schriftliche Bestätigung, dass die Maßnahme technisch sinnvoll ist. Ohne diese Unterschrift wird der Antrag abgelehnt. Laut einer Umfrage des Deutschen Energieberater-Netzwerks (DEN) brauchen 78 Prozent der Antragsteller professionelle Hilfe. Die Kosten dafür liegen bei durchschnittlich 850 Euro. Das ist teuer, aber im Vergleich zu 20.000 Euro Fördergeld ein guter Invest.

Wie schnell wird die Förderung ausgezahlt?

Die Bearbeitungszeit liegt bei durchschnittlich 14,3 Tagen, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Die Genehmigungsquote ist mit 92,7 Prozent sehr hoch - aber nur, wenn Sie alles richtig machen. 12,3 Prozent der Anträge werden abgelehnt, weil die Arbeiten bereits begonnen wurden. Das ist die häufigste Ursache für Ablehnung.

Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten. Sie müssen Rechnungen, Zahlungsbelege und eine Bestätigung des Handwerkers einreichen. Die KfW prüft alles und überweist das Geld auf Ihr Konto. Es gibt keine Vorauszahlung. Sie müssen die Kosten also selbst tragen - bis die Förderung kommt.

Mehrfamilienhaus mit farbigen Förderhöhen für jede Wohneinheit, visualisiert durch Grafik-Overlays.

Was ist mit BAFA?

Das BAFA zahlt seit 2024 keine Heizungstauschförderung mehr. Aber es gibt noch zwei Wege, wie Sie mit BAFA Geld bekommen:

  • Als Ergänzung zur KfW-Förderung: Wenn Sie zusätzlich Dämmung, Fenster oder Lüftungsanlagen sanieren, können Sie einen separaten BAFA-Antrag stellen. Die Förderung läuft dann parallel.
  • Für Mieter: Wenn Sie als Vermieter sanieren, können Sie BAFA-Förderung für die Mieterförderung beantragen - aber nur, wenn Sie die Mieter mit den Kosten entlasten.

Wichtig: Sie dürfen nicht zwei Mal für dieselbe Maßnahme Förderung beantragen. Ein Heizungstausch kann nur über die KfW gefördert werden. BAFA kommt nur bei Ergänzungsmaßnahmen ins Spiel.

Welche Heizung lohnt sich am meisten?

Die Förderung macht Wärmepumpen zur günstigsten Option. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichen Kältemittel kostet etwa 20.000 Euro. Mit 70 Prozent Förderung zahlen Sie nur 6.000 Euro selbst. Eine Biomasseheizung mit Staubfilter kostet 25.000 Euro - aber mit 2.500 Euro Emissionszuschlag und 55 Prozent Basisförderung bleibt ein Eigenanteil von 9.000 Euro. Das ist teurer als eine Wärmepumpe.

Gasheizungen werden ab 1. Januar 2027 nicht mehr gefördert. Wer jetzt noch eine Gasheizung plant, muss selbst bezahlen - und verliert den Bonus. Das macht Gasheizungen in Altbauten ab 2027 praktisch unattraktiv.

Die meisten geförderten Heizungen 2025 waren Wärmepumpen - 82 Prozent der Antragsteller nutzten sie. Die Nachfrage stieg im Vergleich zu 2024 um 37,4 Prozent. Das zeigt: Die Förderung wirkt.

Was sagen Experten?

Prof. Dr. Markus Brautsch von der Hochschule für Technik Stuttgart sagt: „Die Struktur ist klar, aber die Bonuskombination ist zu komplex. 43,7 Prozent der Hausbesitzer geben auf, weil sie den Überblick verlieren.“

Dr. Lena Müller, Energieberaterin und Autorin, hält dagegen: „Mit bis zu 70 Prozent Zuschuss erreichen wir erstmals eine Kostendegression, die den Umstieg für 87 Prozent der Haushalte wirtschaftlich attraktiv macht.“

Frank Pintos vom ZVSHK kritisiert die 30.000-Euro-Grenze: „68 Prozent der Handwerksbetriebe berichten, dass Kunden auf notwendige Ergänzungen verzichten, weil sie die Förderungsgrenze erreichen.“

Das ist ein echtes Problem. Wenn Sie eine alte Heizung austauschen und gleichzeitig die Dämmung verbessern wollen, kommt die Förderung schnell an ihre Grenzen. Viele Hausbesitzer müssen dann selbst zusätzliche 5.000 bis 10.000 Euro aufbringen - und verzichten auf die Sanierung.

Gegensatz: Antrag vor Baubeginn vs. ablaufender Bonus bis 2028, mit altem und neuem Heizsystem.

Was kommt nach 2026?

Die Förderung läuft bis 2030. Ab 2028 soll eine neue „Sanierungsprämie“ von 5.000 Euro hinzukommen - aber nur für Gebäude, die den KfW-Standard 55 erreichen. Das ist eine sehr hohe Anforderung: Heizwärmebedarf unter 35 kWh/m²a. Nur wenige Altbauten schaffen das.

Ab 2027 entfällt die Förderung für Gasheizungen komplett. Ab 2030 müssen alle neuen Heizungen laut EU-Richtlinie CO₂-neutral sein. Das bedeutet: Wärmepumpen, Biomasse, Fernwärme oder Wasserstoff - alles andere ist ausgeschlossen.

Die Förderquote von 70 Prozent wird bis 2028 beibehalten. Danach sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozent. Wer jetzt handelt, sichert sich den höchstmöglichen Zuschuss.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, prüfen Sie zuerst:

  • Wurde der Antrag vor Baubeginn gestellt?
  • Wurde ein Energieberater mit §20-GEG-Qualifikation beauftragt?
  • Stimmen die technischen Daten mit den Angeboten überein?
  • Wurden alle Rechnungen und Belege vollständig eingereicht?

Wenn alles korrekt war, können Sie Widerspruch einlegen. Die KfW prüft dann erneut. Aber: Wenn Sie den Antrag falsch gestellt haben, gibt es keine zweite Chance. Die Förderung ist weg.

Ein Tipp: Nutzen Sie die kostenlosen Webinare der KfW. Sie finden sie auf der KfW-Website. Aber: Die Termine sind ausgebucht. Im Januar 2026 waren 98,7 Prozent der Plätze vergeben. Planen Sie frühzeitig.

Wie viel Zeit brauchen Sie?

Ein durchschnittlicher Antrag dauert 8,5 Stunden Selbststudium. Sie müssen sich mit Leistungswerten, Energieeffizienzklassen und Emissionsgrenzwerten auseinandersetzen. Das ist kein Kinderspiel. Wer das nicht macht, macht Fehler.

Die meisten erfolgreichen Antragsteller arbeiten mit einem Energieberater zusammen. Der kostet 850 Euro - aber er spart Ihnen Zeit, Stress und möglicherweise 20.000 Euro Fördergeld. Es lohnt sich.

Fazit: Handeln Sie jetzt

Die Förderung für Heizungsmodernisierung ist die beste Gelegenheit, die Sie seit Jahren haben. Sie bekommen bis zu 70 Prozent zurück. Die KfW ist schnell, die Regeln sind klar - wenn Sie sie kennen. Aber die Zeit läuft: Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt ab 2029. Gasheizungen werden ab 2027 nicht mehr gefördert. Wer jetzt nicht handelt, zahlt später doppelt.

Starten Sie mit einem Energieberater. Holen Sie sich drei Angebote. Stellen Sie den Antrag - vor dem ersten Bohrloch. Dann ist der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung nicht nur gut für die Umwelt - sondern auch für Ihre Geldbörse.

Kann ich die Förderung auch für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus nutzen?

Ja, Sie können die Förderung für jede Wohneinheit einzeln beantragen. Die erste Wohnung erhält bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten. Für die zweite bis sechste Wohnung gibt es jeweils 15.000 Euro, für jede weitere 8.000 Euro. Die Förderung wird pro Wohnung berechnet - unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Vermieter sind.

Was passiert, wenn ich den Antrag nach dem Einbau stelle?

Die Förderung entfällt komplett. Es gibt keine Ausnahmen. Selbst wenn Sie alles richtig gemacht haben - wenn der Handwerker schon mit dem Abbau der alten Heizung begonnen hat, bevor der Antrag eingereicht wurde, wird Ihr Antrag abgelehnt. Die Regelung ist streng, aber eindeutig: Antrag vor Baubeginn.

Muss ich den Energieberater selbst bezahlen?

Ja, die Kosten für den Energieberater werden nicht von der KfW oder BAFA übernommen. Sie liegen im Durchschnitt bei 850 Euro. Das ist eine Investition - und sie lohnt sich. Wer ohne Berater antritt, hat eine 42-prozentige Chance auf Fehler im Antrag, die zur Ablehnung führen. Die Beratung spart Ihnen mehr als sie kostet.

Kann ich auch eine Gas-Brennwerttherme mit Förderung kaufen?

Nein. Seit 1. Januar 2027 wird keine Gasheizung mehr gefördert. Auch wenn Sie jetzt noch eine neue Gasheizung einbauen, erhalten Sie keine Förderung, wenn der Einbau nach diesem Datum stattfindet. Ab 2026 ist die Förderung für Gasheizungen bereits stark eingeschränkt. Es lohnt sich nicht mehr, auf Gas zu setzen.

Wie lange dauert es, bis das Geld auf meinem Konto ist?

Nach Abschluss der Arbeiten und vollständiger Einreichung aller Unterlagen dauert die Auszahlung durchschnittlich 14,3 Tage. Die KfW prüft die Rechnungen, die Handwerkerbestätigung und die technischen Daten. Sobald alles stimmt, wird das Geld überwiesen. Es gibt keine Vorauszahlung - Sie müssen die Kosten vorher selbst tragen.

Gibt es eine Förderung für die Installation einer Fußbodenheizung?

Nur, wenn die Fußbodenheizung direkt mit dem Heizungstausch verbunden ist - zum Beispiel, weil die alte Heizung nicht mehr mit den bestehenden Heizkörpern funktioniert und Sie auf Niedertemperatur umstellen müssen. Eine Fußbodenheizung als separate Maßnahme wird nicht gefördert. Sie müssen sie als Teil der Heizungsumstellung begründen.

Kann ich die Förderung auch für ein Ferienhaus nutzen?

Nein. Die Förderung gilt nur für selbst genutzte Wohngebäude oder Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, die als Hauptwohnsitz genutzt werden. Ferienhäuser, Wochenendhäuser oder Gewerbeimmobilien sind nicht förderfähig. Die Förderung soll den Bestand an Wohnraum klimafreundlich sanieren - nicht Ferienanlagen.

1 Comment

  • Image placeholder

    Mary Maus

    Januar 24, 2026 AT 17:03

    70 % Förderung? Ach echt? Dann sag mal, wer zahlt eigentlich die 30 %, die wir alle später durch Steuern nachzahlen? Die Umwelt gewinnt, aber wer zahlt die Rechnung? Ich find’s schön, dass wir alle als Gemeinschaft fürs Klima bürgen…
    …wenn’s denn nicht ums eigene Portemonnaie geht.

Schreibe einen Kommentar