Baukostenschätzung für Bauantrag: So erreichen Sie Genauigkeit und sichern die Nachweise nach DIN 276

Baukostenschätzung für Bauantrag: So erreichen Sie Genauigkeit und sichern die Nachweise nach DIN 276
Jan, 12 2026

Wenn Sie einen Bauantrag stellen, ist die Baukostenschätzung nicht nur ein Formular, das Sie abhaken müssen. Sie ist der entscheidende Punkt, der darüber entscheidet, ob Ihr Projekt genehmigt wird - oder abgelehnt. Viele Bauherren unterschätzen, wie wichtig diese Schätzung ist. Sie ist nicht nur für das Bauamt relevant, sondern auch für Ihre Bank, Ihren Architekten und letztlich für Ihre eigene finanzielle Planung. Und genau hier liegt das Problem: Die meisten Schätzungen sind zu ungenau. Zu viele Bauherren bekommen später eine Überraschung, wenn die tatsächlichen Kosten 40 % über dem geschätzten Betrag liegen. Warum das passiert und wie Sie das vermeiden, erklären wir Schritt für Schritt.

Was ist eine Baukostenschätzung nach DIN 276?

Die Baukostenschätzung ist die erste Stufe der Kostenplanung nach DIN 276 eine deutsche Norm, die die Ermittlung von Baukosten standardisiert, insbesondere in der Vorplanungsphase. Sie wird in der Leistungsphase 2 der HOAI erstellt - also nach dem ersten Entwurf, aber bevor die detaillierte Ausführungsplanung beginnt. Ihr Ziel ist es, einen verlässlichen finanziellen Rahmen zu setzen. Laut DIN 276:2018-12 ist eine Toleranz von ±30 % vorgesehen. Das klingt nach viel, ist es auch. Aber das bedeutet nicht, dass Sie einfach eine Zahl aus dem Hut ziehen dürfen.

Die Norm verlangt eine klare Gliederung in Kostengruppen: Erdarbeiten (300), Rohbau (400), Ausbau (500), Technische Anlagen (600) und Außenanlagen (700). Jede dieser Gruppen hat typische Kostenanteile. Ein Einfamilienhaus verbraucht etwa 30 % der Gesamtkosten im Rohbau, 25 % in den Technischen Anlagen und 15 % in den Außenanlagen. Wer das nicht kennt, macht Fehler - und das Bauamt merkt es sofort.

Warum ±30 % nicht genug ist - und was das für Sie bedeutet

Die 30 %-Toleranz ist historisch gewachsen. Sie stammt aus Zeiten, in denen Baupläne auf Papier gezeichnet wurden und Bodenuntersuchungen selten waren. Heute ist das anders. In Graz, wo viele Gebäude aus den 60er- und 70er-Jahren saniert werden, sind unvorhergesehene Fundamente oder Schadstoffe in der Erde keine Seltenheit. Ein Architekt aus Graz, der seit 15 Jahren baut, sagt: „In 8 von 10 Fällen liegen die tatsächlichen Kosten bei Sanierungen nur 15-20 % über der Schätzung - nicht 30. Wer mit 30 % plant, baut zu teuer ein.“

Und das Bauamt? Es akzeptiert die ±30 %-Toleranz - aber Ihre Bank nicht. Laut einer Studie der Deutschen Bundesbank lehnen 22 % der Kreditinstitute Kredite ab, wenn die geschätzten Kosten mehr als 15 % von ihren internen Referenzwerten abweichen. Das bedeutet: Selbst wenn Ihre Schätzung „nach DIN 276“ ist, kann sie trotzdem zu ungenau sein, um einen Kredit zu bekommen. Sie müssen also nicht nur die Norm erfüllen - Sie müssen auch die Erwartungen der Banken treffen.

Was muss in Ihrer Schätzung unbedingt enthalten sein?

Ein einfacher Zahlenwert reicht nicht. Die DIN 276 verlangt Nachweise. Das sind die fünf Säulen einer vollständigen Baukostenschätzung:

  1. Baugrund und Erschließung: Haben Sie ein Bodengutachten? Wenn das Grundstück in einer ehemaligen Industriezone liegt oder in einem Hanggebiet, muss das dokumentiert sein. Ohne Gutachten wird das Bauamt nachfragen - und das verzögert den Antrag um Wochen.
  2. Entwurfszeichnungen: Mindestens die Grundrisse und Fassaden aus der HOAI-Leistungsphase 2. Keine Skizzen. Keine CAD-Zeichnungen ohne Maßstab. Die Zeichnungen müssen nachvollziehbar sein.
  3. Flächenberechnung nach DIN 277: Wie groß ist die Wohnfläche? Wie groß ist die Nutzfläche? Wie viel davon ist Außenwandfläche? Jede Zahl muss mit der Methode erklärt werden. Viele Architekten rechnen nach „Raumhöhe mal Grundfläche“ - das ist falsch. DIN 277 sagt: Nur begehbare Flächen mit einer Höhe von mindestens 1,80 m zählen.
  4. Bereits entstandene Kosten: Grundstückspreis, Grunderwerbsteuer, Erschließungsbeiträge, Notarkosten. Diese gehören nicht in die Baukosten, aber sie müssen im Antrag genannt werden - sonst wirkt die Schätzung unrealistisch.
  5. Umsatzsteuer: Werden Sie die Umsatzsteuer abziehen können? Bei Einfamilienhäusern meist nein. Dann muss die Schätzung brutto angegeben werden - also mit 19 % Mehrwertsteuer. Wer das vergisst, macht einen gravierenden Fehler.

Ein Beispiel: Ein Bauherr in Graz plant ein Einfamilienhaus mit 180 m² Wohnfläche. Er schätzt die Kosten auf 450.000 €. Aber er hat die Erschließungskosten für den neuen Kanal nicht mitgezählt - 28.000 €. Die Grunderwerbsteuer von 3,5 % auf das Grundstück (75.000 €) fehlt auch. Seine Schätzung wirkt also um 60.000 € zu niedrig. Das Bauamt lehnt den Antrag ab. Der Fehler war nicht die Zahl - sondern die fehlenden Nachweise.

Transparenz-Schichten einer Baukostenschätzung nach DIN 276 mit BIM-Modellierung.

Die häufigsten Fehler - und wie Sie sie vermeiden

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat 2023 eine Analyse von 300 beanstandeten Baukostenschätzungen durchgeführt. Die Top-5-Fehler:

  • 42 %: Unvollständige Angaben zum Baugrund - kein Bodengutachten, keine Angaben zu Grundwasser oder Altlasten.
  • 35 %: Fehlende Erschließungskosten - Kanal, Strom, Wasser, Straßenanbindung. Oft werden diese als „wird vom Gemeindeamt übernommen“ abgetan. Das reicht nicht.
  • 28 %: Falsche Flächenberechnung nach DIN 277 - z. B. Dachgeschoss als Wohnfläche angerechnet, obwohl die Deckenhöhe unter 1,80 m liegt.
  • 21 %: Unklare Umsatzsteuerbehandlung - bruttonetto-Mix, falsche Steuersätze, fehlende Begründung.
  • 18 %: Keine Dokumentation der Annahmen - „Ich gehe von 200 €/m² aus“ - aber warum? Welche Materialien? Welche Ausstattung? Wer liest das später?

Vermeiden Sie diese Fehler, indem Sie eine Checkliste erstellen - und sie mit Ihrem Architekten durchgehen. Jede Zahl muss eine Quelle haben. Keine Schätzung ohne Begründung.

Was ändert sich ab 2024? BIM und die neue DIN 276

Ab 1. Januar 2024 tritt die neue DIN 276:2024-01 in Kraft - und sie verändert alles. Sie führt erstmals BIM Building Information Modeling, ein digitales Modellierungsverfahren, das alle Bauteile und Kosten in einem 3D-Modell verknüpft explizit ein. Wenn Ihr Architekt ein BIM-Modell mit LOD 300 (ausführungsreif) erstellt, muss die Kostenschätzung nicht mehr ±30 %, sondern nur noch ±20 % abweichen.

Das ist ein großer Schritt. Denn BIM zeigt nicht nur die Fläche, sondern auch die Materialdicken, die Anzahl der Fenster, die Art der Isolierung - und rechnet automatisch die Kosten. In einer Pilotstudie in Bayern sank die Kostenabweichung von durchschnittlich 28 % auf 14 %. Das ist ein Unterschied von 100.000 € bei einem 500.000 €-Projekt.

Und es wird noch wichtiger: Der Bund will ab 2025 für alle öffentlichen Bauvorhaben eine Genauigkeit von ±20 % im Bauantrag verlangen. Das ist kein Zufall. Der Bundesrechnungshof hat 2022 festgestellt, dass staatliche Projekte durchschnittlich 38 % über dem Budget lagen. Die Lösung? Bessere Schätzungen - und mehr Transparenz.

Bauherr erhält abgelehnten Bauantrag wegen fehlender Nachweise bei der Baubehörde.

Was tun, wenn Ihr Architekt keine genaue Schätzung macht?

Wenn Ihr Architekt sagt: „Wir machen das nach DIN 276, ±30 % ist okay“, dann fragen Sie konkret: „Welche Unterlagen haben Sie für die Kostengruppe 600 (Technische Anlagen)? Haben Sie die Heizlast berechnet? Welche Heizung haben Sie konkret vorgesehen - Luft-Wasser-Wärmepumpe oder Gas-Brennwert?“

Wenn er nicht genau antworten kann, suchen Sie sich einen anderen. Eine qualifizierte Schätzung dauert für ein Einfamilienhaus 15-20 Stunden. Wer das in drei Tagen macht, macht es falsch. Die Zeitstudie des Bundesverbands Deutscher Architekten zeigt: Die besten Schätzungen kommen von Büros, die systematisch dokumentieren - und nicht nur rechnen.

Wenn Sie unsicher sind: Holen Sie sich eine zweite Meinung. Es gibt unabhängige Kostenprüfer, die für 800-1.500 € Ihre Schätzung überprüfen. Das ist günstiger als ein abgelehnter Bauantrag oder eine später notwendige Sanierung wegen falscher Dämmung.

Was passiert, wenn die Kosten doch höher sind?

Selbst die beste Schätzung kann nicht alle Risiken abdecken. Ein Fundament bricht, die Lieferkette für Fenster bricht zusammen, die Energiepreise steigen. Was dann?

Das Bauamt akzeptiert eine Kostenüberschreitung - solange Sie sie rechtzeitig melden. Aber: Sie müssen den Grund dokumentieren. Ein einfaches „Die Kosten sind höher“ reicht nicht. Sie brauchen: einen schriftlichen Nachweis der Preissteigerung, eine Änderung der Planung, einen Gutachterbericht. Und: Sie müssen das Bauamt formell informieren - mit einer Änderungsantrag.

Und Ihre Bank? Die verlangt eine neue Finanzierungsprüfung. Wenn die Kosten um mehr als 15 % steigen, muss die Hypothek neu berechnet werden. Das kostet Zeit und Geld. Deshalb: Aktualisieren Sie Ihre Schätzung alle drei Monate - besonders wenn Sie ein Sanierungsprojekt haben.

Die wichtigste Regel: Dokumentieren - nicht nur rechnen

Es geht nicht um die perfekte Zahl. Es geht darum, nachvollziehbar zu sein. Jede Zahl in Ihrer Baukostenschätzung muss eine Herkunft haben. Wer das nicht macht, läuft Gefahr, haftbar zu werden. Das Oberlandesgericht Koblenz hat 2022 entschieden: Eine Abweichung von mehr als 25 % kann als grober Fehler gewertet werden - wenn der Architekt genügend Informationen hatte.

Das bedeutet: Sie als Bauherr haben die Verantwortung, zu prüfen, ob die Schätzung fundiert ist. Fragen Sie nach den Unterlagen. Fragen Sie nach den Annahmen. Fragen Sie nach den Alternativen. Und wenn Sie unsicher sind - holen Sie sich Hilfe. Eine gute Baukostenschätzung ist kein Kostenfaktor. Sie ist eine Versicherung. Gegen Überraschungen. Gegen Verzögerungen. Gegen Stress.

In Graz, wo viele Häuser alt sind und die Energiekrise spürbar ist, ist eine präzise Schätzung heute wichtiger denn je. Wer heute spart, indem er eine grobe Schätzung akzeptiert, zahlt später doppelt - mit Zeit, Geld und Nerven.

Ist eine Baukostenschätzung nach DIN 276 verpflichtend für den Bauantrag?

Ja, in Deutschland ist eine Baukostenschätzung nach DIN 276:2018-12 verpflichtend, um die Bauwerblichkeit gemäß § 29 BauGB nachzuweisen. Das Bauamt prüft, ob die Kosten realistisch eingeschätzt sind - und ob die Nachweise vollständig sind. Ohne diese Schätzung wird der Bauantrag nicht bearbeitet.

Was passiert, wenn meine Baukostenschätzung um mehr als 30 % abweicht?

Die DIN 276 erlaubt ±30 % als Toleranz - aber das ist kein Freibrief. Wenn die tatsächlichen Kosten deutlich höher sind und Sie keine dokumentierten Risiken genannt haben (z. B. unbekannter Baugrund, Altlasten), kann das als grober Planungsfehler gewertet werden. Das Bauamt kann den Antrag zurückweisen, und Ihr Architekt kann haftbar gemacht werden. Auch Ihre Bank kann den Kredit stornieren.

Kann ich die Baukostenschätzung selbst erstellen?

Technisch ja - aber praktisch nein. Die DIN 276 und DIN 277 sind komplex. Ohne Fachwissen machen Sie schnell Fehler bei der Flächenberechnung, der Umsatzsteuer oder der Gliederung der Kostengruppen. Ein Architekt oder ein Kostenberater mit Zertifizierung nach HOAI ist notwendig, um eine rechtssichere Schätzung zu erstellen. Selbst bei einfachen Projekten ist die Zeitersparnis und Haftungsreduktion einen Aufwand von 1.500-3.000 € wert.

Warum wird die Umsatzsteuer bei Wohnbauten nicht abgezogen?

Bei der Errichtung von Wohngebäuden für private Nutzung ist der Bauherr kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Deshalb kann er keine Vorsteuer abziehen. Die Kosten müssen deshalb brutto (inklusive 19 % Umsatzsteuer) angegeben werden. Wenn Sie die Steuer separat aufführen, wirkt die Schätzung unvollständig - und das Bauamt beanstandet sie.

Wie oft sollte ich meine Baukostenschätzung aktualisieren?

Mindestens alle drei Monate - besonders bei Sanierungen oder wenn die Planungsphase länger als sechs Monate dauert. Preissteigerungen bei Materialien (z. B. Holz, Stahl, Fenster) oder Änderungen der Energievorgaben (z. B. neue Wärmepumpen-Pflicht) können die Kosten stark beeinflussen. Eine aktuelle Schätzung verhindert Überraschungen und hilft bei der Kreditanpassung.

Gibt es Unterschiede zwischen Bundesländern?

Nein, die DIN 276 ist bundesweit verbindlich. Aber die Bauämter haben unterschiedliche Praxis. In Bayern und Baden-Württemberg wird die Dokumentation strenger geprüft als in einigen ostdeutschen Bundesländern. In Graz, wie in ganz Österreich, gilt die ÖNORM B 1801-1 - aber bei Bauanträgen in Deutschland gilt immer die DIN 276. Achten Sie darauf, welches Landesrecht gilt.