Stellen Sie sich vor, Sie oder ein Angehöriger wohnt in einem Altbau ohne Aufzug. Der Weg zur Wohnung führt über enge Treppen mit hohen Stufen und schmalen Fluren. Was für gesunde Menschen eine Kleinigkeit ist, wird für Rollstuhlfahrer oder ältere Personen schnell zur täglichen Hürde. Genau hier setzt das Thema Barrierefreiheit an - nicht nur in der eigenen vier Wänden, sondern vor allem in den gemeinschaftlichen Bereichen des Hauses.
Viele Eigentümergemeinschaften stehen vor der gleichen Frage: Wie schaffen wir es, dass alle Bewohner selbstständig und sicher ihre Wohnung erreichen? Die gute Nachricht: Das Recht hat sich deutlich gewandelt. Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Jahr 2020 und wichtigen Gerichtsurteilen ist der Weg zu gemeinsamen Lösungen wie Aufzügen oder Rampen deutlich geebnet. Es geht nicht mehr um „Ja oder Nein“ durch die gesamte Belegschaft, sondern um die Angemessenheit der Maßnahme.
Was bedeutet Barrierefreiheit im Mehrfamilienhaus konkret?
Barrierefreiheit heißt, dass Gebäude so gestaltet sind, dass sie von Menschen mit Behinderungen, aber auch von Senioren und Familien mit Kinderwagen, ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Im Kontext eines Mehrfamilienhauses betrifft das primär die Bereiche, die allen gehören: den Haupteingang, das Treppenhaus, die Flure, den Aufzug und die Außenanlagen.
Die zentrale Richtlinie dafür ist die DIN 18040-2 eine anerkannte technische Norm für barrierefreies Bauen in Wohnungen und Wohngebäuden. Diese Norm legt fest, welche Maße erfüllt sein müssen. Zum Beispiel sollten Flure und Treppenhäuser mindestens 120 cm breit sein, damit zwei Personen oder eine Person mit Gehhilfe und Begleitung nebeneinander gehen können. Schwellen an Türen sind tabu; Übergänge müssen stufenlos sein, maximal mit einer Höhe von 2 cm, die schräg ausgeglichen wird.
Aber es gibt einen Unterschied zwischen „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“. Letzteres wird oft mit dem Zusatzzeichen „R“ gekennzeichnet und verlangt noch größere Bewegungsflächen, zum Beispiel 150 x 150 cm, um ein Wendemanöver im Rollstuhl zu ermöglichen. Für die Gemeinschaftsbereiche ist die Grundstufe der Barrierefreiheit meist der erste und wichtigste Schritt.
Rechtlicher Rahmen: Vom BGG bis zur WEG-Reform
Um eine Gemeinschaftslösung umzusetzen, braucht man die richtige Rechtsgrundlage. Drei Säulen tragen dieses System:
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Seit 2002 gilt auf Bundesebene, dass bauliche Anlagen barrierefrei sein sollen. Das Ziel ist klar: Nutzung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis.
- Landesbauordnungen: In fast allen Bundesländern muss in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen zumindest ein Geschoss barrierefrei erreichbar sein. In Bayern regelt dies beispielsweise Art. 48 BayBO.
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG): Hier liegt der Schlüssel für Bestandsgebäude. Vor 2020 war es schwer, einzelne Umbauten durchzusetzen. Heute erlaubt § 20 Abs. 2 WEG jedem Eigentümer, angemessene bauliche Veränderungen zu verlangen, die der Barrierefreiheit dienen.
Ein Meilenstein war das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Februar 2024. Das Gericht urteilte, dass der Anbau eines Außenaufzugs grundsätzlich „angemessen“ ist. Das bedeutet: Die anderen Eigentümer müssen die Maßnahme dulden, solange sie nicht absurd teuer oder optisch katastrophal ist. Die Kosten trägt allerdings derjenige, der die Maßnahme verlangt. Das schützt die Gemeinschaft vor finanzieller Überforderung, während der Einzelne seinen Anspruch bekommt.
Technische Standards für gemeinschaftliche Bereiche
Wie sieht eine konkrete Umsetzung aus? Es gibt klare Mindeststandards, die Architekten und Handwerker beachten sollten. Wenn Sie mit Ihrer Hausverwaltung planen, sollten Sie diese Werte kennen:
| Bereich | Anforderung | Empfehlung / Detail |
|---|---|---|
| Treppenbreite | mind. 120 cm | Geradläufige Treppen mit Zwischenpodesten sind sicherer |
| Flurbreite | mind. 120 cm | Für rollstuhlgerechte Nutzung 150 cm empfohlen |
| Türöffnungsweite | mind. 80-90 cm | Besonders wichtig für Müllraum und Fahrradkeller |
| Schwellen | max. 2 cm | Müssen schräg abgerundet sein, keine Kanten |
| Aufzugskabine | mind. 110 x 140 cm | Bei Rollstuhl-Zuschlag „R“ ca. 110 x 210 cm |
| Rampen (Außen) | max. 6% Steigung | Im Bestand bis 8% möglich, mit Podesten & Handläufen |
Zusätzlich spielen Beleuchtung und Kontraste eine große Rolle. Dunkle Ecken im Treppenhaus sind Stolperfallen. Leitsysteme, also taktile Bodenmarkierungen oder gut sichtbare Schilder, helfen bei der Orientierung, besonders für sehbehinderte Menschen. Auch die Parkflächen vor dem Haus sollten berücksichtigt werden: Stellplätze für Menschen mit Behinderung brauchen mehr Platz (ca. 350 cm Breite), um aus dem Auto zu kommen und in den Rollstuhl zu wechseln.
Gemeinschaftslösungen: Welche Optionen gibt es?
Nicht jedes Haus ist gleich. Je nach Baujahr und Struktur passen unterschiedliche Lösungen besser. Hier sind die häufigsten Szenarien:
- Der Außenaufzug: Die beliebteste Lösung für ältere Häuser. Er wird an der Fassade montiert und stört die Statik weniger als ein Innenaufzug. Das BGH-Urteil von 2024 hat diesen Weg massiv erleichtert. Optisch kann er heikel sein, besonders bei denkmalgeschützten Fassaden, aber rechtlich steht er selten im Weg.
- Treppenlift: Eine günstigere Alternative, wenn nur wenige Geschosse betroffen sind oder ein Aufzug zu teuer wäre. Der Lift wird an die Wand montiert und folgt der Treppe. Er ist weniger flexibel als ein Aufzug, da er nur auf einer Linie fährt, aber deutlich schneller installiert.
- Rampen am Eingang: Oft unterschätzt, aber essenziell. Viele Altbauten haben 10 bis 20 cm hohe Stufen vor der Haustür. Eine Rampe mit max. 6% Steigung löst dieses Problem sofort. Das ist oft der erste und kostengünstigste Schritt.
- Türverbreiterung und Schwellenabbau: Wenn die Flure schon breit genug sind, genügt es manchmal, die Türen zu verbreitern und die Schwellen zu entfernen. Das macht die Wohnung selbst erst wirklich nutzbar, ist aber eng mit den Gemeinschaftsfluren verknüpft.
Experten raten dringend dazu, frühzeitig zu planen. Nachträgliche Anpassungen im Bestand sind immer teurer als Integration in Sanierungsprojekte. Wer heute einen Aufzug plant, sollte auch prüfen, ob die Elektrik und die Tragfähigkeit der Fassade ausreichen.
Kosten und Finanzierung: Wer zahlt was?
Das ist die Frage, die in jeder Eigentümerversammlung gestellt wird. Die kurze Antwort: Es kommt darauf an, wer die Initiative ergreift und ob es sich um eine Pflicht handelt.
Wenn ein einzelner Eigentümer eine Maßnahme verlangt, die über die gesetzlichen Pflichten hinausgeht (z.B. ein Aufzug in einem Haus, wo keiner vorgeschrieben ist), trägt er laut aktueller Rechtsprechung die Kosten allein. Die anderen müssen nur zulassen. Das klingt hart, ist aber fair, weil der Einzelne den unmittelbaren Nutzen hat.
Anders sieht es aus, wenn die Maßnahme bauordnungsrechtlich vorgeschrieben ist oder der gesamten Gemeinschaft zugutekommt. Dann können die Kosten über die Sonderumlage verteilt werden. Wichtig ist, klare Vereinbarungen zu treffen: Wer zahlt die Wartung? Darf der Aufzug von allen genutzt werden? Diese Fragen sollten schriftlich im Protokoll der Versammlung festgehalten werden.
Finanzierungsmöglichkeiten bieten oft KfW-Förderprogramme für energetische Sanierung, die auch Barrierereduzierung beinhalten können, oder lokale Zuschüsse der Städte und Gemeinden. Eine Beratung bei der örtlichen Wohngeldstelle oder einem Architekturbüro lohnt sich fast immer.
Praxis-Tipps für die Umsetzung in der Eigentümergemeinschaft
Wie bekommen Sie eigentlich die Mehrheit zusammen? Erfahrung zeigt, dass Transparenz und Empathie entscheidend sind. Hier ein Fahrplan:
- Bestandsanalyse durchführen: Lassen Sie einen Fachmann die aktuellen Maße aufnehmen. Zahlen sprechen lauter als Meinungen. Zeigen Sie, was fehlt (z.B. „Tür ist nur 70 cm breit“).
- Rechtslage verständlich erklären: Viele Eigentümer wissen nicht, dass seit 2020 kein Einstimmigkeitsprinzip mehr gilt. Bringen Sie das BGH-Urteil von 2024 als Argument ein.
- Kosten transparent machen: Stellen Sie mehrere Angebote gegenüber. Zeigen Sie die langfristigen Einsparungen (weniger Stürze, höhere Vermietbarkeit, steigender Immobilienwert).
- Optik ernst nehmen: Wenn ein Außenaufzug die Fassade stört, suchen Sie gemeinsam nach ästhetischen Lösungen. Manchmal hilft es, einen Architekten hinzuzuziehen, der das Design anpasst.
- Frühzeitig starten: Ein Aufzug dauert 6 bis 12 Monate bis zur Fertigstellung. Kleine Maßnahmen wie Rampen schaffen Sie in 4 bis 8 Wochen.
Denken Sie daran: Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern gelebte Inklusion. Sie verbessert die Lebensqualität für alle - vom Babywagen bis zum Rollator. Und sie steigert den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig, da der Markt für altersgerechtes Wohnen wächst.
Müssen alle Eigentümer zustimmen, wenn ein Aufzug eingebaut wird?
Seit der WEG-Reform 2020 und dem BGH-Urteil von 2024 reicht die Duldungspflicht. Wenn die Maßnahme „angemessen“ ist, muss die Gemeinschaft sie tolerieren. Eine einstimmige Zustimmung ist nicht mehr erforderlich, solange der verlangende Eigentümer die Kosten trägt.
Welche Mindestbreite muss ein Treppenhaus haben?
Nach DIN 18040-2 sollten Treppenhäuser und Flure eine lichte Breite von mindestens 120 cm haben. Für eine volle rollstuhlgerechte Nutzung (Zusatzanforderung „R“) werden 150 cm empfohlen, um Wenden zu ermöglichen.
Wer zahlt die Wartungskosten für einen neuen Aufzug?
Das hängt von der Vereinbarung in der Eigentümergemeinschaft ab. Oft zahlt der initierende Eigentümer die Anschaffung, während die laufenden Wartungskosten auf die gesamte Gemeinschaft verteilt werden, da alle von der Infrastruktur profitieren können. Klare Verträge sind hier essenziell.
Gilt die DIN 18040-2 auch für Altbauten?
Offiziell gilt die Norm für Neubauten. Bei Umbauten und Modernisierungen im Bestand soll sie jedoch „sinngemäß“ angewendet werden. Je näher man an den Standard kommt, desto besser ist die Barrierefreiheit und desto höher der Marktwert.
Ist ein Treppenlift eine geeignete Gemeinschaftslösung?
Ja, besonders wenn ein Aufzug statisch schwierig oder zu teuer ist. Treppenlifte sind günstiger und schneller installiert. Sie eignen sich gut für kleinere Mehrfamilienhäuser oder als Übergangslösung, bis ein größerer Umbau geplant ist.