Asbest- und Schadstoffgutachten in Bestandsimmobilien: Was Sie vor dem Kauf oder der Renovierung wissen müssen

Asbest- und Schadstoffgutachten in Bestandsimmobilien: Was Sie vor dem Kauf oder der Renovierung wissen müssen
Jan, 16 2026

Ein Haus aus den 70er oder 80er Jahren wirkt vielleicht charmant mit seinen originalen Fliesen oder dem massiven Holzboden. Doch hinter diesen Details kann ein unsichtbares Risiko lauern: Asbest. In Deutschland wurde Asbest bis 1993 in mehr als 3.000 Bauprodukten verwendet - von Dachplatten über Kleber, Dämmstoffe bis hin zu Fußbodenbelägen. Wer heute eine Bestandsimmobilie kauft oder sanieren will, sollte sich nicht auf den Blick eines Handwerkers verlassen. Ein professionelles Asbest- und Schadstoffgutachten ist keine überflüssige Ausgabe - es ist eine Versicherung gegen teure Überraschungen.

Warum ein Schadstoffgutachten nicht nur empfehlenswert, sondern oft notwendig ist

Viele Käufer glauben, ein Haus sei sicher, wenn es nicht kaputt aussieht. Doch Asbest ist unsichtbar, geruchlos und gefährlich, wenn es beschädigt wird. Beim Bohren, Schleifen oder Abriss setzen sich winzige Fasern frei, die bei Einatmung Lungenkrebs oder Asbestose auslösen können. Die Gefahr liegt nicht nur in der Luft, sondern auch im Boden, in den Wänden und sogar in der Dämmung der Heizungsrohre.

Laut einer Studie der Universität Stuttgart identifizieren professionelle Gutachter mit Laboranalyse 98,7 % aller Asbestanteile - Handwerker, die nur visuell prüfen, finden gerade mal 35 %. Das bedeutet: Wer auf einen Schnellcheck setzt, läuft Gefahr, ein echtes Problem zu übersehen. Und das kann teuer werden. Der Deutsche Mieterbund berichtet, dass 78 % der Immobilienkäufe mit Baujahr vor 1990 ohne Schadstoffprüfung abgeschlossen werden. Die Folge? Durchschnittlich 12.500 € unvorhergesehene Sanierungskosten nach dem Kauf.

Besonders kritisch sind Gebäude vor 1980. Hier sind nicht nur Asbest, sondern auch PCB (in Dichtungsmassen), PAK (in alten Bodenbelägen) und Schwermetalle wie Blei oder Cadmium verbreitet. Die Gefahrstoffverordnung von 2024 verschärft die Pflichten für Auftraggeber: Wer baut oder sanieren lässt, muss dem Handwerker alle Schadstoffinformationen zur Verfügung stellen. Wer das ignoriert, riskiert Bußgelder bis zu 25.000 €.

Was genau wird bei einem Schadstoffgutachten untersucht?

Ein umfassendes Gutachten prüft nicht nur auf Asbest. Es deckt ein ganzes Spektrum an gesundheitsschädlichen Stoffen ab:

  • Asbest: In Dachplatten, Dämmwolle, Klebern, Fugenmassen, Bodenbelägen und sogar in alten Heizungsrohren
  • PCB (polychlorierte Biphenyle): In Dichtungsmassen, Fensterdichtungen und alten elektrischen Geräten - besonders in Gebäuden bis 1990
  • PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe): In alten Teerfarben, Bodenbelägen und Straßenbelägen - krebserregend
  • PCP (Pentachlorphenol): In Holzschutzmitteln, besonders in Dachstühlen und Balken
  • Schwermetalle: Blei in Farben, Cadmium in Beschlägen, Quecksilber in Thermostaten
  • Formaldehyd: In Spanplatten, besonders in Fertighäusern aus den 70er und 80er Jahren
Die Prüfung erfolgt in vier Schritten:

  1. Vor-Ort-Inspektion: Der Sachverständige begutachtet das Gebäude, markiert verdächtige Bereiche - meist 2 bis 4 Stunden
  2. Probenahme: Aus mindestens 5 bis 10 kritischen Stellen werden Materialproben entnommen - nicht nur Oberflächen, sondern auch Schichten unter Putz oder Klebern
  3. Laboranalyse: Die Proben werden nach DIN-Normen untersucht: Asbest mit gravimetrischer Methode (DIN EN ISO 22262-2), PAK mit Gaschromatographie-Massenspektrometrie (DIN 38407-42)
  4. Bericht und Handlungsempfehlung: Der Gutachter liefert einen detaillierten Bericht mit Risikobewertung, Sanierungsoptionen und Kostenschätzung

Kosten: Was kostet ein Schadstoffgutachten?

Die Kosten variieren stark je nach Größe und Baujahr des Gebäudes:

  • Einfamilienhaus (Baujahr vor 1990): 300 bis 500 € für eine Basisprüfung
  • Mehrfamilienhaus (4-6 Wohnungen): 1.200 bis 2.500 €, je nach Anzahl der Proben und Komplexität
  • Industriegebäude oder große Wohnanlagen: Ab 3.000 €, oft mit langfristiger Begleitung
Ein einfacher Schnellcheck durch einen Handwerker kostet nur 120 bis 200 € - aber er ist kein Ersatz für ein Gutachten. Die Fehlerquote liegt bei bis zu 65 % bei Asbest. Das ist kein Sparpotential, das ist ein Risiko.

Ein vollständiges Gutachten mit Laboranalyse kostet durchschnittlich 680 € - und verhindert oft Sanierungskosten von 10.000 € oder mehr. Experten wie Prof. Dr. Klaus-Dieter Czymmek von der TU Dresden sagen klar: "Ein Schadstoffgutachten ist keine Kostenposition, sondern eine Investitionssicherung. Bei 83 % der positiv getesteten Objekte lässt sich Asbest durch Versiegelung statt Abriss kostengünstig sanieren." Querschnitt eines Altbaus mit verborgenen Schadstoffen wie Asbest, PCB und Blei in den Baumaterialien.

Was Sie bei der Auswahl eines Gutachters beachten müssen

Nicht jeder, der sich "Schadstoffsachverständiger" nennt, ist auch qualifiziert. Die Stiftung Warentest fand 2024 heraus: Nur 41 % der als solche werbenden Unternehmen erfüllen die Anforderungen der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe).

So erkennen Sie einen seriösen Gutachter:

  • Akkreditierung: Das Labor muss nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiert sein - das ist non-negotiable
  • Sachkunde-Nachweis: Der Gutachter muss über einen gültigen Nachweis der Sachkunde gemäß TRGS 519 verfügen
  • Transparenz: Er erklärt Ihnen, welche Proben er nimmt, warum und wo
  • Keine Dringlichkeit: Ein seriöser Gutachter bietet keine "Sofort-Prüfung" an - Proben brauchen Zeit
Die Deutsche Gesellschaft für Sachverständige und Fachgutachter (DGSF) empfiehlt: Holen Sie sich mindestens drei Angebote ein. Prüfen Sie, ob das Labor wirklich akkreditiert ist - nicht nur der Gutachter. Einige Anbieter schicken Proben an nicht akkreditierte Labore - das macht das Gutachten rechtlich wertlos.

Die größten Fehler bei Schadstoffgutachten - und wie Sie sie vermeiden

Viele Gutachten sind unvollständig - nicht weil der Gutachter schuldig ist, sondern weil der Auftraggeber falsche Erwartungen hat.

Die häufigsten Fehler:

  • Nur Oberflächenproben: Asbest liegt oft unter Putz, unter Fliesen oder in Kleberschichten. Wer nur die Oberfläche prüft, findet nur die Hälfte
  • Heizungsräume, Dachstühle, Keller werden ignoriert: 37 % der unzureichenden Gutachten enthalten diese Fehler, wie eine Studie des Bundesverbands Deutscher Sachverständiger zeigt
  • Keine Dokumentation des Baujahres: Wenn Sie nicht wissen, ob das Haus vor oder nach 1993 gebaut wurde, kann der Gutachter nicht richtig einschätzen
  • Keine Koordination mit dem Handwerker: Der Gutachter muss wissen, was geplant ist - ob nur gestrichen wird oder ob Wände abgebrochen werden
Ein guter Gutachter fragt vorher: "Was genau planen Sie mit dem Haus?" - denn die Sanierungsstrategie hängt davon ab.

Laborkapsel mit Proben neben altem Bodenbelag und Warnsymbol, symbolisiert Risiko und Sicherheit.

Was kommt als Nächstes? Die gesetzliche Pflicht ab 2025

Bis heute ist ein Schadstoffgutachten in den meisten Bundesländern freiwillig - aber das ändert sich. Mit dem "Gesetz zur Modernisierung des Schadstoffschutzes" (November 2023) plant die Bundesregierung, ab 2025 für alle Immobilien vor 1995 ein Schadstoffgutachten bei Verkauf oder umfangreichen Renovierungen verpflichtend vorzuschreiben.

Das ist kein Zufall. Die Nachfrage steigt: 92 % der Käufer von Gebäuden vor 1980 lassen heute ein Gutachten erstellen - 2020 waren es noch 63 %. Der Markt wächst mit 6,8 % jährlich und soll bis 2030 auf 285 Millionen Euro ansteigen. TÜV-Organisationen haben ihre Kapazitäten bereits um 35 % erhöht, um auf die neue Pflicht vorbereitet zu sein.

Auch neue Schadstoffe rücken in den Fokus: Mikroplastik in Dämmstoffen, Flammschutzmittel in Holzkonstruktionen, Nanomaterialien - die Prüfmethoden entwickeln sich weiter. Ein Gutachten von heute ist nicht nur ein Momentaufnahme - es ist ein Schutz für die Zukunft.

Was tun, wenn Asbest gefunden wird?

Ein positiver Befund ist kein Katastrophenbericht. Es bedeutet nur: Jetzt wissen Sie, was da ist - und können handeln.

Möglichkeiten:

  • Versiegelung: Bei intakten Flächen (z. B. Dachplatten, Bodenbeläge) reicht oft eine spezielle Beschichtung - das kostet 50 bis 80 % weniger als Abriss
  • Abdichtung: Bei Wänden oder Decken kann eine neue Schicht (z. B. Gipskarton) den Schadstoff einpacken
  • Entfernung: Nur bei Beschädigung oder bevorstehender Renovierung nötig - und nur von zertifizierten Firmen mit speziellen Schutzmaßnahmen
Wichtig: Keine Eigenleistung! Asbest darf nur von geschultem Personal entfernt werden - mit Atemschutz, Absaugung und speziellen Containern. Wer das selbst versucht, setzt sich und andere in Gefahr - und verstößt gegen das Gefahrstoffrecht.

Wie Sie Ihr Schadstoffgutachten am besten vorbereiten

Ein guter Start macht alles einfacher:

  1. Recherchieren Sie das Baujahr: Fragt das Bauamt - kostenlos und schnell
  2. Notieren Sie, was Sie vorhaben: Renovierung? Verkauf? Umbau? Je klarer der Plan, desto präziser das Gutachten
  3. Suchen Sie drei Angebote: Vergleichen Sie nicht nur den Preis - prüfen Sie die Laborakkreditierung
  4. Verlangen Sie den Probenplan: Wo genau werden Proben entnommen? Warum dort?
  5. Warten Sie auf den Bericht: Kein Handyfoto, keine mündliche Auskunft - nur ein schriftlicher, signierter Bericht zählt
Ein Schadstoffgutachten ist kein Hindernis - es ist ein Werkzeug. Es gibt Ihnen Kontrolle statt Angst. Es macht aus einem unsicheren Kauf ein sicheres Investment. Und es schützt Ihre Familie, Ihre Handwerker und Ihre Zukunft.

Ist ein Schadstoffgutachten bei einem Hausbau nach 1993 notwendig?

Nein, grundsätzlich nicht. Ab 1994 wurde Asbest in Deutschland verboten, und die verwendeten Materialien wurden streng kontrolliert. Dennoch können in Gebäuden nach 1993 andere Schadstoffe wie PCB oder Formaldehyd vorkommen - besonders wenn alte Bauteile aus dem Vorgängerbau wiederverwendet wurden. Ein Gutachten ist dann sinnvoll, wenn Sie umfangreich sanieren oder eine allergische Vorerkrankung haben.

Kann ich ein Schadstoffgutachten selbst durchführen?

Nein. Die Probenahme ist nicht nur technisch komplex - sie ist auch rechtlich geregelt. Nur zugelassene Sachverständige dürfen Proben entnehmen, die für ein rechtssicheres Gutachten relevant sind. Wer selbst Proben nimmt, riskiert, dass das Labor die Proben ablehnt, weil sie nicht nach DIN-Normen entnommen wurden. Zudem besteht eine hohe Gesundheitsgefahr durch unbeabsichtigte Freisetzung von Fasern.

Wie lange ist ein Schadstoffgutachten gültig?

Ein Schadstoffgutachten hat keine gesetzliche Ablauffrist - es ist ein Momentaufnahme. Es bleibt gültig, solange keine Veränderungen am Gebäude stattfinden. Sobald Sie sanieren, abreißen oder umstrukturieren, müssen Sie erneut prüfen, ob neue Stellen freigelegt wurden. Bei Verkauf ist ein neues Gutachten nicht verpflichtend, aber empfehlenswert, besonders wenn das letzte über fünf Jahre alt ist.

Wird das Gutachten vom Käufer oder Verkäufer bezahlt?

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung, wer die Kosten trägt. Praktisch wird es oft vom Käufer beauftragt - als Teil der Kaufvorbereitung. Der Verkäufer kann es aber auch vorab in Auftrag geben, um den Verkauf zu erleichtern. Ein bereits vorliegendes Gutachten ist ein Verkaufsvorteil - es zeigt Transparenz und reduziert Verhandlungsspielraum.

Kann ich das Gutachten bei der Bank einreichen?

Ja, und das sollten Sie tun. Banken und Bausparkassen prüfen zunehmend die Schadstofflage bei Immobilienkrediten - besonders bei älteren Gebäuden. Ein positives Gutachten erhöht die Kreditwürdigkeit. Ein negatives Gutachten kann die Finanzierung erschweren, aber nicht unmöglich machen. Viele Banken akzeptieren sogar Sanierungspläne als Sicherheit - wenn sie von einem anerkannten Gutachter stammen.

Was passiert, wenn ich ein Gutachten ignoriere und später Asbest finde?

Sie tragen die volle Verantwortung. Wenn Sie als Eigentümer oder Bauherr Asbest freisetzen, ohne die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, können Sie haftbar gemacht werden - auch gegenüber Nachbarn oder Handwerkern. Die Kosten für eine notwendige Sanierung liegen dann bei Ihnen. Zudem drohen Bußgelder von bis zu 25.000 €, wenn Sie den Handwerkern keine Informationen zur Verfügung gestellt haben. Ein Gutachten ist die einzige rechtliche Absicherung.